Verhaltenskodex

für Lieferanten und Geschäftspartner

Präambel

Die PWA ELECTRONIC GmbH ist ein international tätiges Unternehmen. Als ein solches Unternehmen trägt die PWA ELECTRONIC GmbH eine unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Umwelt.

Die PWA ELECTRONIC GmbH sieht sich in der Pflicht ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Die PWA ELECTRONIC GmbH ist bestrebt, sich bei all ihren Geschäften jederzeit an geltendes Recht zu halten, ethische Grundsätze zu respektieren und nachhaltig zu handeln.

Vor diesem Hintergrund haben wir, die PWA ELECTRONIC GmbH, diesen Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner erstellt. Die PWA ELECTRONIC GmbH erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern, sowie deren Mitarbeitern, dass auch sie verantwortungsvoll handeln, sich an den vorliegenden Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner halten und nach den darin enthaltenen Leitsätzen und Prinzipien arbeiten. Sollten die Lieferanten oder Geschäftspartner im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der PWA ELECTRONIC GmbH Dritte (z. B. Subunternehmer) beauftragen, erwartet die PWA ELECTRONIC GmbH, dass sich diese Dritten gleichfalls den in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Die PWA ELECTRONIC GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Einhaltung der definierten Anforderungen beim Lieferanten oder Geschäftspartner eigenständig oder durch einen externen Partner nach vorheriger Ankündigung und im Beisein eines Vertreters des Lieferanten oder Geschäftspartners vor Ort zu überprüfen.

1.) Soziale (Unternehmerische) Verantwortung

  • Menschenrechte
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die international geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als generelle und allgemeingültige Vorgaben beachten und schützen. Hierzu zählt insbesondere auch, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner weder Zwangs- noch Kinderarbeit einsetzen und die festgelegten Vorschriften in den ILO-Konventionen 138 und 182 zum gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern einhalten. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind verantwortlich dafür, dass keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und/oder persönliche Belästigung stattfindet.
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot)
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie niemanden aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale diskriminieren.
  • Vereinigungsfreiheit
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, anerkennen. Ist dieses Recht aufgrund lokaler Gesetze beschränkt, sind alternative, legitime Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung zu fördern.
  • Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit ihrer Mitarbeiter an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz halten. Sie unterstützen die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeit entspricht im Mindesten den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbetriebe.
  • Mindestlohn
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie für eine gerechte Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum mindestens entspricht, Sorge tragen. Liegen gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vor, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen tariflichen Vergütungen und Leistungen, die den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern.

2.) Ökologische Verantwortung

  • Umweltschutz
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie Maßnahmen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt ergreifen und die jeweils geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner berücksichtigen bei der Entwicklung, Herstellung und für die Nutzungsphase von Produkten sowie bei anderen Tätigkeiten die Minimierung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die Nutzung von erneuerbaren Ressourcen und die Minimierung von Umwelt und Gesundheitsschäden.
  • Energie- und Ressourceneffizienz
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die natürlichen Ressourcen sparsam verwenden, sowie die Umweltbelastung in der Luft, auf dem Land und im Wasser reduzieren. Sie leisten einen Beitrag zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen.
  • Abfall und Recycling
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie in ihrenProduktionsprozessen, für die Nutzungsphase von Produkten sowie anderen Tätigkeiten, sowohl die Vermeidung von Abfällen, die Wiederverwendung, das Recycling als auch die gefahrlose, umweltfreundliche Entsorgung des Restabfalls berücksichtigen.
  • Konfliktmineralien
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, sowohl dass sie keine bewaffneten Gruppen, die Menschenrechte in jeglicher Form verletzen, finanzieren und unterstützen, als auch, dass sie gewährleisten, keine Rohstoffe in ihren Produkten zu verwenden und/oder zu verarbeiten, die in Konfliktregionen und/oder Hochrisikogebieten gefördert und abgebaut werden.
  • Chemikalien
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie alle geltenden Umweltgesetze und Umweltvorschriften befolgen und mit ihren Produkten die geltende REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 und die gültige RoHS-Richtlinie 2011/65/EU sowie entsprechende Nachfolgeregelungen einhalten.

3.) Transparente Geschäftsbeziehungen

  • Vermeidung von Interessenskonflikten
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie ihre Entscheidungen nur auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen und sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen.
  • Korruption
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie jegliche Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung strikt ablehnen und die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze respektieren, unterstützen und einhalten. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter, Nachunternehmer oder Vertreter keine Bestechungs-, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen.
  • Bestechung
    Unsere Lieferanten und Geschäftspartner bieten PWA Mitarbeitern oder Dritten in keiner Weise unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Gleichfalls erbitten und nehmen unsere Lieferanten und Geschäftspartner dergleichen unangemessene Vorteile nicht an.
  • Staat als Kunde und Umgang mit Behörden
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen an die strikten gesetzlichen Vorgaben halten. Sie beachten und halten sich bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen an die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, sowie an die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs.
  • Berater und Vermittler
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie Berater oderVermittler nur in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen einsetzen. Sie achten vor allem darauf, dass die an Berater oder Vermittler gezahlte Vergütung nur für tatsächlich erfolgte Beratungs- oder Vermittlungsleistungen geleistet wird und in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht.

4.) Faires Marktverhalten

  • Freier Wettbewerb
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich an die geltenden Kartellgesetze halten und vor allem keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden treffen. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner nutzen eine eventuell vorhandene marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich aus.
  • Import- & Exportkontrolle
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen achten, sowie die geltenden Handelsbeschränkungen, Embargos und andere Restriktionen respektieren.
  • Geldwäsche
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie nur mit derartigen Geschäftspartnern geschäftliche Beziehungen pflegen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie tragen dafür Sorge, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden.
  • Geschäftsinformationen
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie ihre Geschäftsdaten bekannt geben, sowie wahrheitsgetreu und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen über ihre Geschäftstätigkeiten berichten.

5.) Schutz von Daten, Geschäftsgeheimnissen und Unternehmensvermögen

  • Datenschutz
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und anderen Betroffenen beachten und einhalten.
  • Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von PWA und Dritten respektieren und derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von PWA oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weitergeben.
  • Umgang mit Unternehmensvermögen
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie das materielle und immaterielle Vermögen von PWA achten und nicht für unlautere oder betriebsfremde Zwecke einsetzen. Sie achten darauf, dass ihre Mitarbeiter, sowie von ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung eventuell eingesetzte Dritte (Nachunternehmer oder Vertreter) das Vermögen von PWA weder beschädigen noch missbräuchlich, d. h. entgegen den Interessen von PWA, verwenden.
  • Sicherheit der internationalen Lieferkette
    Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie dafür Sorgetragen, dass die Betriebsstätten und Umschlagsorte, an denen die für PWA bestimmten Waren produziert, be- oder verarbeitet, gelagert, verladen und befördert werden, im Rahmen einer sicheren Lieferkette vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt sind und das eingesetzte Personal zuverlässig ist.

6.) Folgen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen den vorliegenden Verhaltenskodex besteht eine Meldepflicht des Lieferanten oder des Geschäftspartners gegenüber der PWA ELECTRONIC GmbH. Hält sich ein Lieferant oder Geschäftspartner nicht an die in diesem Verhaltenskodex definierten Grundprinzipien, ist die PWA ELECTRONIC GmbH berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu diesem Lieferanten oder Geschäftspartner durch außerordentliche Kündigung zu beenden.

Verhaltenscodex, 22.12.2022